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Gesamtkonzept Tanzpädagogik
Berufsbegleitende Fort- und Ausbildung für den Bereich Tanzkultur
Das Gesamtkonzept Tanzpädagogik bietet Ihnen die Möglichkeit,
berufsbegleitend in drei aufeinander aufbauenden Stufen eine grundlegende, pädagogisch-didaktische Qualifizierung im Bereich der Tanzkultur zu erwerben.
Zielgruppe sind alle, die unabhängig von Altersgruppe und Tanzrichtung in folgendenden Bereichen unterrichten wollen:
Vereine, Schulen (alle Schularten), Volkshochschulen, Soziale Einrichtungen, Tanzstudios und Fitnessstudios.
Die Ausbildung ermöglicht folgende Abschlüsse:
Stufe 1 :Tanzleiterin/Tanzleiter für Tanzkultur.
Stufe 2: Tanzpädagogin/Tanzpädagoge für Tanzkultur.
Stufe 3: Diplom Tanzpädagogin/ Tanzpädagoge für Tanzkultur.
In Übereinstimmung mit den Richtlinien des Deutschen Bundesverbandes Tanz e.V.
bietet die LAG Tanz in Bayern e.V.
die Stufe 1 des Gesamtkonzepts Tanzpädagogik an.
Stufe 1: Tanzleiterin/Tanzleiter für Tanzkultur
Ziel der Ausbildung ist es, grundlegende Kenntnisse im Hinblick auf Eigenrealisation,
Lehrerkompetenz und Fachwissen zu erwerben.
Dazu zählen insbesondere: grundlegende tänzerische Bewegungserfahrung zu machen,
einfache Tänze und Tanzformen stilgerecht tanzen und unterrichten zu können,
Basiskentnisse rhythmisch-musikalischer und anatomisch-funktioneller Zusammenhänge.
Zulassungsvoraussetzung:
Alter: mindestens 18 Jahre.
Tanzerfahrung in wenigstens drei unterschiedlichen Tanzbereichen.
Nachweis einer mindestens einjährigen aktiven Mitarbeit in einer Tanzgruppe.
Für die Bearbeitung der Hausaufgaben muß eine Gruppe zur Verfügung stehen.
Erfolgreiche Teilnahme am Orientierungswochenende.
Nachweis der Mitgliedschaft in einer LAG bzw. im Deutschen Bundesverband Tanz
(Mitgliedschaft jederzeit möglich).
Zeitrahmen:
1 1/2 Jahre (300 Stunden)
Abschluss:
Die Ausbildung schliesst mit einer Prüfung ab.
Geprüft werden Fachkompetenz, Demonstrationsfähigkeit und Vermittlungskompetenz.
Bei erfolgreichem Abschluß erhalten die Teilnehmerinnen/Teilnehmer den Tanzleiterausweis
des Deutschen Bundesverbandes Tanz e.V..
Der Tanzleiterausweis kennzeichnet den Besitzer gegenüber öffentlichen Stellen
als fachspezifisch ausgebildeten Tanzleiter.
Der Ausweis ist bundesweit einheitlich gültig.
Kooperationspartner:
Deutscher Bundesverband Tanz e.V.,
diverse Landesarbeitsgemeinschaften Tanz,
Deutscher Ballettrat/Deutscher Tanzrat,
Deutsche Sporthochschule Köln und
Westfälische Wilhelms-Universität Münster.
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Anmeldung und Information:
Landesarbeitsgemeinschaft Tanz in Bayern e.V.,
Geschäftsstelle: Würzburger Weg 5, 91077 Neunkirchen am Brand,
Telefon: 09134/997626, Fax: 09134/997625, E-Mail: info@lag-tanz-bayern.de .
Oder bei:
Gabriele Neumann-Staeffler, Suessenguthstr. 19, 81247 München,
Telefon: 089-89137954, E-Mail: Staeffler@gmx.de
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